FAQ - Frequently Asked Questions-  Beauftragte Personen

   
  Was ist eine "Beauftragte Person"?
  Welche Beauftragten Personen brauche ich in meinem Unternehmen?
  Welche Aufgaben nimmt eine Beauftragte Person  war?
  Welche Qualifikationen benötigen Beauftragte Personen?
  Wie bekomme ich Beauftragte Personen?
   
   
   
   
   
   
   
       
   

 

 

 

 

 

Was ist eine "Beauftragte Person"?

 

 

 
"Beauftragte Personen" sind generell Personen, welche im Auftrag des Unternehmens oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten zu erfüllen haben.
  Regelungen zum Begriff "Beauftragte Personen" finden sich z. B. in den §§ 14 StGB / §9 OWiG:
Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten beauftragt,
  den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Pflichten/Aufgaben zu erfüllen, die den Inhaber des Betriebes treffen und handelt er aufgrund dieses Auftrages, ... so ist er wie ein Unternehmer strafrechtlich oder nach Ordnungswidrigkeitengesetz verantwortlich“.
Prinzipiell sind beauftragte Personen vom Unternehmer schriftlich zu bestellen.
     
     
     
     
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Welche Beauftragte Personen brauche ich in meinem Unternehmen?

 

 

 
Welche „Beauftragten Personen" im Unternehmen benötigt werden, ist generell von den Aufgaben des Unternehmens abhängig. Je nach den Produkten bzw. den Aufgaben des Unternehmens sind
  Beauftragte Personen für unterschiedliche Aufgaben zu bestellen.
Meist sind Beauftragte Personen notwendig beim Umgang mit Gefahrstoffen/ Gefahrgut,
  bei der Verwendung ionisierender Strahlung/ elektromagnetischer Strahlung oder bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle.
Welche Beauftragten Personen speziell in Ihrem Unternehmen benötigt werden, besprechen wir gerne mit Ihnen zusammen.
 
     
     
     
     
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Welche Aufgaben nimmt eine Beauftragte Person war?

 

 

   
  Die Aufgaben der Beauftragten Person richten sich zunächst nach den im Unternehmen vorhandenen Bedingungen und Arbeitsabläufen. Zudem nach den geltenden rechtlichen Grundlagen.
  So sind Beauftragte Personen gesetzlich vorgeschrieben, sobald sich Unternehmen mit gewissen Tätigkeitsbereichen beschäftigen.
Dies betrifft z. B. Arbeiten mit ionisierender Strahlung/ radioaktiven Stoffen (Strahlenschutzbeauftragter), Arbeiten mit Gefahrstoffen/ Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter) oder mit Lasern (Laserschutzbeauftragter).
Ebenso kann die Bestellung eines Abfallbeauftragten notwendig werden - eben je nach Aufgabe/ Tätigkeitsbereich  des Unternehmens.
     
     
     
     
     
     
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Welche Qualifikationen benötigen Beauftragte Personen?

 

 

 
Die durch die Beauftragten Personen nachzuweisenden Qualifikationen sind je nach wahrzunehmendem Aufgabengebiet sehr unterschiedlich.
  Die jeweils notwendigen Qualifikationen werden in unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bzw. im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk  aufgeführt.
  Meist jedoch sind mindestens mehrtägige Seminare notwendig, welche mit einer IHK anerkannten Prüfung abschließen (z. B. Gefahrgutbeauftragter).
Da die Beauftragten Personen eigenverantwortlich im Auftrag des Unternehmers handeln, ist eine fundierte und qualitativ hochwertige Ausbildung dringend zu empfehlen.
Denn schließlich soll eine Beauftragte Person für die übernommenen Aufgaben ja Rechtssicherheit schaffen.
     
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Wie bekomme ich Beauftragte Personen?

 

 

 

 

  Beauftragte Personen -unabhängig davon, ob es sich hierbei um interne Mitarbeiter oder externe Personen handelt- müssen durch den Unternehmer generell schriftlich beauftragt werden. Die schriftliche Beauftragung muß einer Reihe juristischer Formalien genügen, ansonsten ist die Beauftragung wirkungslos.
  So muß im Rahmen der Beauftragung (Bestellung) z. B. definiert werden, für welche Tätigkeiten die jeweilige Person beauftragt/ bestellt werden soll und über welche Kompetenzen sie verfügt.
   
  Selbstverständlich muß die Beauftragte Person die für ihre Aufgabenerfüllung benötigten Qualifikationen nachweisen können. Diese sind je nach Aufgabengebiet der Beauftragten Person unterschiedlich und in diversen rechtlichen Vorschriften geregelt.
Vor der Beauftragung hat sich der Unternehmer von der Aktualität der geforderten Qualifikationsnachweise zu versichern.
Je nach Aufgabengebiet der Beauftragten Person kann eine Zustimmung der zuständigen Behörden zu der Beauftragung erforderlich sein.
     
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