FAQ - Frequently Asked Questions-  Gefahrgut

   
  Wann  müssen wir uns mit der Thematik Gefahrgut beschäftigen?
  Braucht unser Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
  Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte?
  Welche Qualifikationen benötigt der Gefahrgutbeauftragte?
  Darf der Gefahrgutbeauftragte auch auch extern sein?
   
   
   
   
   
   
       
   

 

 

 

 

Wann müssen wir uns mit der Thematik Gefahrgut beschäftigen?

 

 

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (= Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen /chemischen Eigenschaften

  oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können. So z. B. Gefahren für:
     
 

die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
 

wichtige Gemeingüter,
  Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen
 

 

 
  Gefahrgüter sind aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen. Für sie gelten gesonderte Vorschriften z. B. bzgl. der zu verwendenden Verpackungen, der Kennzeichnung, des Transportes und ggf. der Entsorgung. Trifft wenigstens eine der genannten Bedingungen auf Ihr Unternehmen/ Ihren Tätigkeitsbereich zu, müssen Sie sich mit der Thematik Gefahrgut befassen!
   
  QUMSYS
  steht Ihnen mit dabei mit kompetentem Wissen und Kenntnis der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  berät Sie professionell, welche Maßnahmen zu treffen sind
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.
   
       
 

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Braucht unser Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

 

 

  Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See
  zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen. Diese Pflicht ergibt sich aus den entsprechenden Vorschriften des Gefahrgut-
  beförderungsgesetz (GGBefG) i.V.m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung.
Trifft eine der folgenden Bedingungen auf Ihr Unternehmen zu, so braucht kein Gefahrgutbeauftragter bestellt zu werden:
     
 

die Unternehmenstätigkeit ist auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter beschränkt
 

die  Beförderung geschieht lediglich in begrenzten/ freigestellten Mengen
 

Beförderung im Kalenderjahr auf maximal 50 Tonnen netto gefährliche Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben
 


 

wenn das Unternehmen ausschließlich als Entlader/Empfänger  an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen
netto pro Kalenderjahr beteiligt ist.
     
     
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  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  berät Sie professionell, ob und in welchem Umfang ein Gefahrgutbeauftragter sinnvoll ist
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.
   
       
 

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Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte?

 

 

  Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen
  zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er hat auf Grund seiner Funktion keine Weisungsbefugnis.
  Er ist vielmehr ein "Berater" des Unternehmers.
     
  Im Einzelnen hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben
 

Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer
 

Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes mit allen notwendigen Angaben
  Sicherstellung, daß im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
 
 
Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten (z. B. Kenntnis des Vorschriften zur Identifizierung 
    des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln, Schulung der Arbeitnehmer)
     
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  bildet in Zusammenarbeit mit renomierten Schulungsträgern Gefahrgutbeauftragte aus
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten.
   
       
 

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Welche Qualifikationen benötigt der Gefahrgutbeauftragte?

 

 

  Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.
  Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer nach Absolvierung eines speziellen Grundlehrganges und bestandener Prüfung ausgestellt.
  Dieser Schulungsnachweis gilt 5 Jahre und kann durch das Bestehen einer Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf verlängert werden. Genaue Informationen zu diesen Schulungen finden sich in der Gefahrgutbeauftragten Verordnung (GbV).
     
     
     
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  schult und unterweist Ihre Mitarbeiter zum Themenbereich Gefahrgut
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Darf der Gefahrgutbeauftragte auch extern sein?

 

 

  Gemäß den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten Verordnung (GbV) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrgenommen werden:
   
 

von einem Mitarbeiter des Unternehmens/ Betriebes, der auch andere Aufgaben übernimmt (Doppelbeschäftigung)
 

von einer dem Unternehmen/ Betrieb nicht angehörenden Person
 

 von Unternehmen/ Betriebsinhaber selbst (eine schriftliche Bestellung ist in diesem Fall nicht notwendig)
 

 

 
  Unabhängig davon, wer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnimmt, ist die gesetzlich geforderte Qualifikation in jedem Falle nachzuweisen. Und gerade hier bietet die Bestellung des externen QUMSYS Gefahrgutbeauftragten eine Vielzahl an Vorteilen:
   
  QUMSYS
 

verfügt über entsprechend umfangreiche Fachkompetenzen, besser als interne Mitarbeiter es könnten
 

steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen jederzeit hilfreich zur Seite
 

konzentriert sich ausschließlich auf die Thematik Gefahrgut; nicht um die Produktion
 

entlast dadurch die internen Mitarbeiter, die sich dann ausschließlich um die eigentlichen Produktionsaufgaben kümmern können
 

verfügt über umfassende Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden und nutzt diese konstruktiv zum Kundennutzen
 

übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.
   
       
 

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