FAQ - Frequently Asked Questions-   Schulungen/ Unterweisungen

 

   
  In welchen Abständen müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?
  Reicht die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 aus?
   
   
   
   
   
   
   
   
       
   

 

 

In welchen Abständen müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

 

 

  Als Anlaß für notwendige Unterweisungen der Mitarbeiter dient eine Reihe von Situationen.
So ist der Unternehmer verpflicht, Unterweisungen mindestens in folgenden Fällen durchzuführen bzw.
  durchführen zu lassen:
     
 

Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Mitarbeiters
 

bei geänderten Arbeitsabläufen/ geänderten technischen Anlagen
 

beim Einsatz von Gefahr-/ Biostoffen
 

in den Abständen, welche in einschlägigen gesetzlichen / berufsgenossenschaftlichen Regelwerken vorgegeben werden
    (dies betrifft z. B. die Unterweisung bzgl. der Benutzung von Gabelstaplern, Kranen, spezielle Maschinen der Textilindustrie, Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes, der Röntgenverordnung oder anderer gesetzlicher Anforderungen.)
 

nach Unfällen/ gefährlichen Situationen
     
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Reicht die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1aus?

 

 

  Generelle Antwort: NEIN
  Die BGV A1 regelt im §4, daß mindestens eine Unterweisung pro Jahr durchzuführen ist.  Zudem ist die BGV A1 lediglich eines unter vielen Werken, welche die Unterweisungspflicht des Unternehmers regeln.
     
  Die Unterweisungspflicht des Unternehmers ist z. B. noch geregelt in:
  der Gefahrstoff Verordnung/ der Biostoff Verordnung
  der Betriebssicherheitsverordnung/ dem Arbeitsschutzgesetz
  dem Strahlenschutz Gesetz/ der Röntgenverordnung
     
  Die genannten Rechtsquellen legen nicht nur Unterweisungsfristen fest, sondern teilweise auch Mindestanforderungen an die Unterweisungsinhalte!
     
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Frage 3?

 

 

   
   
     
 

Vor Aufnahme.einer neuen Tätigkeit des Mitarbeiters
 

bei geänderten Arbeitsabläufen/ geänderten technischen Anlagen
 

beim Einsatz von Gefahr-/ Biostoffen
 

in den Abständen, welche in einschlägigen gesetzlichen / berufsgenossenschaftlichen Regelwerken vorgegeben werden
    (dies betrifft z. B. die Unterweisung bzgl. der Benutzung von Gabelstaplern, Kranen, spezielle Maschinen der Textilindustrie, Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes, der Röntgenverordnung oder anderer gesetzlicher Anforderungen.)
 

nach Unfällen/ gefährlichen Situationen
     
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Frage 4?

 

 

   
   
     
 

Vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Mitarbeiters
 

bei geänderten Arbeitsabläufen/ geänderten technischen Anlagen
 

beim Einsatz von Gefahr-/ Biostoffen
 

in den Abständen, welche in einschlägigen gesetzlichen / berufsgenossenschaftlichen Regelwerken vorgegeben werden
    (dies betrifft z. B. die Unterweisung bzgl. der Benutzung von Gabelstaplern, Kranen, spezielle Maschinen der Textilindustrie, Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes, der Röntgenverordnung oder anderer gesetzlicher Anforderungen.)
 

nach Unfällen/ gefährlichen Situationen
     
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