Stellung Beauftragter Personen | ||||
Vorbeugende Gefahrenabwehr unterliegt zunächst alleine der Geschäftsführung eines Unternehmens. | ||||
Dennoch schreiben einzelne Gesetze die
Bestellung von besonderen beauftragten Personen vor. Ziel hierbei ist die Vermeidung besonderer betrieblicher Risiken und Auswirken (z. B. auf die Umwelt) |
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durch das Wirken speziell ausgebildeter Fachleute. Diese Bündelung von Fachwissen hat sich bewährt, so daß mittlerweile je nach Art des Unternehmens eine Vielzahl von mit Sonderfunktionen beauftragten Personen existiert. | ||||
QUMSYS unterstützt Sie hierbei fachkundig, kompetent und kostengünstig. So z. B. durch Stellung: | ||||
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des Qualitätsmanagement - Beauftragten
nach DIN EN ISO 9001 der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG |
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des Abfallbeauftragten des Gefahrgutbeauftragten |
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des Strahlenschutzbeauftragten des Umweltmanagement- Beauftragten |
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QUMSYS übernimmt Verantwortung und entlastet Sie als Kunden. Darum QUMSYS! | ||||
Ihr QUMSYS Ansprechpartner Beauftragte Personen: | ||||