FAQ - Frequently Asked Questions-  Arbeitssicherheit

 

     
  Wer ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich?  
  Brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
  Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
  Darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch extern sein?
  Welche Qualifikationen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
   
   
   
   
   
  Ihr QUMSYS Ansprechpartner  Arbeitssicherheit:

Klaus E. Remitz

kontakt@qumsys.de

   
   
   

 

 

 

 

 

Wer ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich?

 

  Die Beantwortung dieser Frage ist eindeutig: der Unternehmer!
  In  den §§ 3,4 des Arbeitsschutzgesetzes heißt es hierzu: " Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände
  zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."
  Um diese vielfältigen und komplexen Aufgaben angemessen umsetzen zu können, ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen (§1 ASiG). "Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte
  und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."
  QUMSYS
      ● steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
      ● unterstützt Sie dabei interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit rechtskonform auszubilden
   
begleitet Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und steht ihr hilfreich zur Seite
      übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
   
       
 

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Brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

 

  Generell gilt: JA.
  Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. §1 ASiG führt aus: "Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes
  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß
  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend
    angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
    verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen"
   
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Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

 

  Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz  (ASiG) geregelt.
 

"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

  ●  den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten
    (... bzgl. den Arbeitsbedingungen, den Betriebsmitteln, der persönlichen Schutzausrüatung etc.)
  ●  die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor
    ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.    
  ●  die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten (... z. B. durch regelmäßige Begehungen)
 darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
    entsprechend verhalten
 
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Darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch extern sein?

 

 

  Selbstverständlich.  
  Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt lediglich vor, daß eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden muß und welche Ausbildung/ Qualifikation sie haben muß.  
  Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt sich deshalb die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Denn die Vorteile liegen klar auf der Hand:
      ● Die Mitarbeiter stehen uneingeschränkt für ihre Arbeitstätigkeit zur Verfügung und werden nicht durch zusätzliche Aufgaben belastet  
    ● benötigte Schulungen und Qualifikationen bringt die externe QUMSYS Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits mit.
         Ohne zusätzliche Kosten für den Unternehmer.
    ● Die externe QUMSYS Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über umfangreiches Fachwissen.
       Auch über die Grenzen des jeweiligen Unternehmens hinaus. Betriebsblindheit ist damit für uns ein Fremdwort.
        
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Welche Qualifikationen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

 

  Um als anerkannte Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, sind verschiedene  Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannt.
  Demnach dürfen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur tätig werden:
  ● Sicherheitsingenieure (müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der übertragenen
   Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.)
  ● Sicherheitstechniker/ -meister (müssen über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische
   Fachkunde verfügen.)
  ● sonstige Personen mit anerkannter Ausbildung bei den Berufsgenossenschaften (im Einzelfall kann die Behörde zulassen, daß jemand bestellt 
   werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.)
   
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