FAQ - Frequently Asked Questions-  Abfallmanagement

   
  Wann müssen wir uns mit der Thematik Abfallmanagement beschäftigen?
  Braucht unser Unternehmen einen Abfallbeauftragten?
  Welche Aufgaben hat der  Abfallbeauftragte?
  Welche Qualifikationen benötigt der Abfallbeauftragte?
  Darf der Abfallbeauftragte  auch auch extern sein?
   
   
   
   
   
       
   
   
   

 

 

 

 

Wann müssen wir uns mit der Thematik Abfallmanagement beschäftigen?

 

 

  Nach dem  Kreislaufwirtschaftsgesetz haben Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Betreiber von Anlagen, in denen
  regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer im Sinne des § 26 einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) zu bestellen.
   
     
  Mindestens solche Unternehmen haben sich also zwingend mit der Thematik Abfall/ Abfallmanagement zu beschäftigen.
Darüber hinaus kann eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) im Rahmen eines Umweltmanagementsystems sinnvoll sein.
   
     
  QUMSYS
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  realisiert für Sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
   
       
 

zum Seitenanfang

 

 

Braucht unser Unternehmen einen Abfallbeauftragten?

 

 

  Sie sind Betreiber eines der in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall  (AbfBeauftrV)
genannten Betriebes?
  Oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bzw. Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen?
  Dann sind Sie verpflichtet, schriftlich eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) zu bestellen!
     
 

Darüber hinaus kann eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) im Rahmen eines Umweltmanagementsystems sinnvoll sein.

     
     
     
     
  QUMSYS
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  realisiert für Sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
   
       
 

zum Seitenanfang

 

 

Welche Aufgaben hat der Abfallbeauftragte?

 

 

  Der Abfallbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung, Abfallbewirtschaftung und Abfallentsorgung bedeutsam sein können. 
   
  So ist er u. a. berechtigt und verpflichtet:
  den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen,
  die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Erfüllung erteilter Genehmigungen und Auflagen zu
    überwachen, insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte,
  in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Mängelbeseitigung zu unterbreiten
  die Betriebsangehörigen aufzuklären (z. B. bzgl.  über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit,
    welche von den Abfällen ausgehen können, die in der Anlage anfallen, verwertet oder beseitigt werden,)
  dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht mit definierten Angaben bzgl. seiner Tätigkeit zu erstellen
     
  QUMSYS
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
   
       
 

zum Seitenanfang

 

 

 

Welche Qualifikationen benötigt der Abfallbeauftragte?

 

 

  In Anlehnung an die §§ 9 und 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) sollte der Betriebsbeauftragte für Abfall die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
  Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich regelmäßig fortzubilden.
  In Analogie zum Immissionsschutzbeauftragten (§ 9 der 5. BImSchV) sollte er regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre, an Fortbildungslehrgängen teilnehmen.
     
  In der Regel sollte der Abfallbeauftragte  ein abgeschlossenes Studium (Ingenieurwesen, Chemie o. Physik), die Teilnahme an einem nach Landesrecht anerkannten Lehrgang, sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit nachweisen können.
     
     
  QUMSYS
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  berät Sie gerne über die Position des Abfallbeauftragten und die damit verbundnen Anfordserungen
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
   
       
 

zum Seitenanfang

 

 

Darf der Abfallbeauftragte auch extern sein?

 

 

  Selbstverständlich.
  Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schließt im §59 die Beauftragung eines externen Beauftragten nicht aus.
  Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten die optimale Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. So bietet z. B. die Bestellung des externen QUMSYS Abfallbeauftragten eine Vielzahl an Vorteilen für das Unternehmen. Denn die professionellen QUMSYS Abfallbeauftragten:
   
 

sind wirklich unabhängig von internen Betriebsstrukturen und unterliegen nicht der "Betriebsblindheit"
 

verfügen über entsprechend umfangreiche Fachkompetenzen, besser als interne Mitarbeiter es könnten
 

können sich ausschließlich auf ihre Aufgaben konzentrieren und sind nicht im Produktionsablauf eingesetzt
  entlasten damit die internen Mitarbeiter, die sich dann ausschließlich um die eigentlichen Produktionsaufgaben kümmern können
 

verfügen über umfassende Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden und nutzen diese konstruktiv zum Kundennutzen
     
  QUMSYS
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
   
       
 

zum Seitenanfang