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Wann müssen wir uns mit der Thematik Gefahrgut beschäftigen? |
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Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (= Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen /chemischen Eigenschaften |
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oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können. So z. B. Gefahren für: | ||||
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die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, | |||
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wichtige Gemeingüter, | |||
● | Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen | |||
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Gefahrgüter sind aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen. Für sie gelten gesonderte Vorschriften z. B. bzgl. der zu verwendenden Verpackungen, der Kennzeichnung, des Transportes und ggf. der Entsorgung. Trifft wenigstens eine der genannten Bedingungen auf Ihr Unternehmen/ Ihren Tätigkeitsbereich zu, müssen Sie sich mit der Thematik Gefahrgut befassen! | ||||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit dabei mit kompetentem Wissen und Kenntnis der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | berät Sie professionell, welche Maßnahmen zu treffen sind | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. |
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Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See | ||||
zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen. Diese Pflicht ergibt sich aus den entsprechenden Vorschriften des Gefahrgut- | ||||
beförderungsgesetz (GGBefG)
i.V.m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Trifft eine der folgenden Bedingungen auf Ihr Unternehmen zu, so braucht kein Gefahrgutbeauftragter bestellt zu werden: |
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die Unternehmenstätigkeit ist auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter beschränkt | |||
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die Beförderung geschieht lediglich in begrenzten/ freigestellten Mengen | |||
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Beförderung im Kalenderjahr auf maximal 50 Tonnen netto gefährliche Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben | |||
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wenn das Unternehmen
ausschließlich als Entlader/Empfänger an der Beförderung gefährlicher Güter von
nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt ist. |
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QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | berät Sie professionell, ob und in welchem Umfang ein Gefahrgutbeauftragter sinnvoll ist | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. |
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Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen | ||||
zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Er hat auf Grund seiner Funktion keine Weisungsbefugnis. | ||||
Er ist vielmehr ein "Berater" des Unternehmers. | ||||
Im Einzelnen hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben | ||||
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Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften | |||
● | unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer | |||
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Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes mit allen notwendigen Angaben | |||
● | Sicherstellung, daß im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird | |||
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Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten (z. B. Kenntnis des Vorschriften zur Identifizierung | |||
des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln, Schulung der Arbeitnehmer) | ||||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | bildet in Zusammenarbeit mit renomierten Schulungsträgern Gefahrgutbeauftragte aus | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. |
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Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. | ||||
Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer nach Absolvierung eines speziellen Grundlehrganges und bestandener Prüfung ausgestellt. | ||||
Dieser Schulungsnachweis gilt 5 Jahre und kann durch das Bestehen einer Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf verlängert werden. Genaue Informationen zu diesen Schulungen finden sich in der Gefahrgutbeauftragten Verordnung (GbV). | ||||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | bildet in Zusammenarbeit mit renomierten Schulungsträgern Gefahrgutbeauftragte aus | |||
● | schult und unterweist Ihre Mitarbeiter zum Themenbereich Gefahrgut | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. |
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Gemäß den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten Verordnung (GbV) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrgenommen werden: | ||||
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von einem Mitarbeiter des Unternehmens/ Betriebes, der auch andere Aufgaben übernimmt (Doppelbeschäftigung) | |||
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von einer dem Unternehmen/ Betrieb nicht angehörenden Person | |||
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von Unternehmen/ Betriebsinhaber selbst (eine schriftliche Bestellung ist in diesem Fall nicht notwendig) | |||
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Unabhängig davon, wer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnimmt, ist die gesetzlich geforderte Qualifikation in jedem Falle nachzuweisen. Und gerade hier bietet die Bestellung des externen QUMSYS Gefahrgutbeauftragten eine Vielzahl an Vorteilen: | ||||
QUMSYS | ||||
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verfügt über entsprechend umfangreiche Fachkompetenzen, besser als interne Mitarbeiter es könnten | |||
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steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen jederzeit hilfreich zur Seite | |||
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konzentriert sich ausschließlich auf die Thematik Gefahrgut; nicht um die Produktion | |||
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entlast dadurch die internen Mitarbeiter, die sich dann ausschließlich um die eigentlichen Produktionsaufgaben kümmern können | |||
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verfügt über umfassende Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden und nutzt diese konstruktiv zum Kundennutzen | |||
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übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten. |