FAQ - Frequently Asked Questions-  Strahlenschutz

   
  Wann müssen wir uns mit der Thematik Strahlenschutz beschäftigen?
  Braucht unser Unternehmen einen Strahlenschutzbeauftragten?
  Welche Aufgaben nimmt ein Strahlenschutzbeauftragter war?
  Welche Qualifikationen muß ein Strahlenschutzbeauftragter nachweisen?
  Darf der Strahlenschutzbeauftragte  auch auch extern sein?
   
   
   
   
   
       
   
   
   

 

 

 

 

 

Wann müssen wir uns mit der Thematik Strahlenschutz beschäftigen?

 

 

  Das Unternehmen muß sich immer dann mit der Thematik Strahlenschutz auseinandersetzen,
wenn Tätigkeiten durchgeführt werden, welche in der Strahlenschutzverordnung (StrSchV)  oder in der Röntgenverordnung (RöV) aufgeführt sind.
  Solche Tätigkeiten sind z. B.:
     
 

Betreiben von Anlagen, welche unter die Regelungen  des Atomgesetzes bzw. der Strahlenschutzverordnung fallen.
     (z. B. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlungen wie Beschleuniger-/ Plasmaanlagen, Röntgenanlagen, medizinische Röntgengeräte, Gepäckprüfanlagen  u.ä.).
 

Tätigkeiten nach §5 Atomgesetz
 

 

 
  Auch dann, wenn Anlagen betrieben werden, welche nach der Strahlenschutz-/ Röntgenverordnung eine entsprechende Anzeige über den Betrieb dieser Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung  zu erstatten ist, muß sich das Unternehmen mit der Thematik Strahlenschutz beschäftigen.
     
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  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  realisiert für Sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
  begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.
   
       
 

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Braucht unser Unternehmen einen Strahlenschutzbeauftragten?

 

 

  Generell gilt: es kommt darauf an....
  Nach der Strahlenschutzverordnung ist (mindestens ein) Strahlenschutzbeauftragter dann schriftlich zu bestellen, wenn das Unternehmen:
     
  Anlagen betreibt, welche unter die Regelungen des Atomgesetzes bzw. des Strahlenschutzgesetzes fallen.
    (Dies sind z. B. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlungen wie Beschleuniger-/ Plasmaanlagen, Elektronenbeschleuniger, Ionenbeschleuniger u.ä.).
  Tätigkeiten nach §5 Atomgesetz ausübt (Besitz von Kernbrennstoffen)
  nach Strahlenschutzgesetz eine entsprechende Anzeige über den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung  zu erstatten hat
     
     
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  berät Sie kompetent über die Notwendigkeit eines Strahlenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen 
  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  stellt Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden her und vertritt dort Ihre Interessen
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten.
   
       
 

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Welche Aufgaben nimmt ein Strahlenschutzbeauftragter war?

 

 

 

Strahlenschutzbeauftragte leisten Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten sind dazu in der Strahlenschutz-/ Röntgenverordnung definiert.

  Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
     
  Aufgaben bzgl. Genehmigungen und  Zulassungen, Anforderungen bzgl. der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung,
  Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
  Schutz von Personen vor Strahlenschäden
  Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
  Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
  Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
  Begrenzung der Strahlenexposition
  Durchführung geeigneter Maßnahmen bei Gefahr für Mensch und Umwelt und Einleiten von Maßnahmen zur wirkungsvollen
    Abwehr dieser Gefahren
  Unterweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
  Jährliche Unterweisungen des Personals
     
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  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten
   
       
 

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Welche Qualifikationen muß ein Strahlenschutzbeauftragter nachweisen?

 

 

 

Strahlenschutzbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde (§13 RöV Abs. 3 bzw. § 30 StrlSchV) besitzen, die durch die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische

  Erfahrung erworben werden kann.
Ebenfalls Voraussetzung für die Bestellung einer Person zum Strahlenschutzbeauftragten ist die er-
  folgreiche Teilnahme an einem anerkannten entsprechenden Strahlenschutzkurs sowie an Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt dieser Fachkunde.
  Durch die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen wird die Fachkunde alle fünf Jahre aufgefrischt. Geschieht dies nicht, folgt der Verlust der Fachkunde.
     
     
     
     
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  steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite
  bildet Ihre Mitarbeiter in Kooperation mit renomierten Bildungsträgern kostengünstig zu qualifizierten Strahlenschutzbeauftragten
    aus
  übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten
     
   
       
 

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Darf der Strahlenschutzbeauftragte auch auch extern sein?

 

 

 

 

  Selbstverständlich.
     
 

Grundlage der Tätigkeiten des Strahlenschutzbeauftragten sind gesetzliche Vorgaben wie z. B. das Atomgesetz , die  Strahlenschutz-verordnung oder die Röntgenverordnung. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen Anforderungen bezüglich der erforderlichen Bestellung als Strahlenschutzbeauftragter sowie bzgl. der benötigten Qualifikationen und der wahrzunehmenden Aufgabenbereiche.

     
 

Es bestehet keine gesetzliche Vorgabe darüber, daß der Strahlenschutzbeauftragte aus den Reihen des Unternehmens bestellt werden muß.

 

Im Gegenteil. Die Bestellung des externen QUMSYS Strahlenschutzbeauftragten bietet eine Vielzahl an Vorteilen.

 

Denn professionelle externe Strahlenschutzbeauftragte

     
  sind wirklich unabhängig von internen Betriebsstrukturen und unterliegen nicht der "Betriebsblindheit"
  verfügen über entsprechend umfangreiche Fachkompetenzen, besser als interne Mitarbeiter es könnten
  können sich ausschließlich auf ihre Aufgaben konzentrieren und sind nicht im Produktionsablauf eingesetzt
  entlasten damit die internen Mitarbeiter, die sich dann ausschließlich um die eigentlichen Produktionsaufgaben kümmern können
  verfügen über umfassende Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden und nutzen diese konstruktiv zum Kundennutzen
     
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